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21.10.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1121/2020

Verwendung Hochschulpaktmittel in Hamburg

Berlin: (hib/ROL) Seit Beginn des Hochschulpakts im Jahr 2007 bis 2017 haben die Hochschulen in Hamburg 46.306 zusätzliche Studienanfänger aufgenommen. In 2017 habe die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester mit 18.165 um 6.301 und damit 53 Prozent oberhalb der Zahl des Ausgangsjahres 2005 (11.864) gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23173) auf die Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/22754) zu Wirkung und Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel und Hochschulpaktmittel in Hamburg.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich das Land Hamburg im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung über die dritte Phase des Hochschulpakts 2020 ebenso wie in den vorherigen Programmphasen verpflichtet habe, die Kapazität für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Jahres 2005 aufrecht zu erhalten. Dieses Ziel sei mit Bundesmitteln und entsprechenden Landesmitteln ebenso unterlegt wie die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger an den Hochschulen des Landes. Die vom Bund zugewiesenen Mittel seien zweckgebunden für Maßnahmen, die dazu dienen, die notwendigen zusätzlichen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen zu schaffen und den Studierenden ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu gewährleisten. Das Land berichte jährlich im Rahmen eines Umsetzungsberichts über die Entwicklungen im Land und die durchgeführten Maßnahmen.

Gemäß des Grundgesetzes ist die Haushaltswirtschaft der Länder selbständig und unabhängig voneinander, betont die Bundesregierung. Sie sei somit bei der Rückmeldung zur Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel auf die zur Verfügung gestellten Informationen aus den Ländern angewiesen. Auch unterstehe die Strukturierung des Landeshaushalts sowie die Haushaltswirtschaft der Gestaltungshoheit der Länder. Die Bundesregierung enthalte sich daher einer Bewertung.

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