+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.10.2020 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 1124/2020

Regierung will Gesundheitsversorgung und Pflege verbessern

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will laut einem Gesetzentwurf (19/23483) die Gesundheitsversorgung und Pflege verbessern, indem sie unter anderem ein dreijähriges Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 auflegt. Krankenhäuser sollen danach zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um ihnen die Neueinstellung von Hebammen und die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen zu ermöglichen.

Um nach der von der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung darüber hinaus mit. Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.

Im Hinblick auf eine „zukunftsorientierte Personalausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ plant die Bundesregierung über einen Vergütungszuschlag die Finanzierung von bis zu 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte. Auch soll laut dem Gesetzentwurf die Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments vorbereitet werden.

Marginalspalte