Serbisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft in Montenegro
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind keine Einschränkungen wegen der Zugehörigkeit zur serbisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft durch den Staat oder durch Parteien und Organisationen in Montenegro bekannt. Wie sie in der Antwort (19/23407) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22521) schreibt, habe die serbisch-orthodoxe Kirche eine „traditionell starke Stellung in der montenegrinischen Gesellschaft, trotz offizieller Trennung von Kirche und Staat“. Nach einer Volkszählung aus dem Jahre 2011 sind den Angaben zufolge 72 Prozent der Bevölkerung in Montenegro orthodox. Die überwiegende Mehrheit fühle sich der serbisch-orthodoxen Kirche zugehörig, eine Minderheit zähle sich zur montenegrinisch-orthodoxen Kirche, die aber von den übrigen orthodoxen Kirchen nicht anerkannt werde. Die Bundesregierung hat keinen Anlass zur Vermutung, dass den Bürgerinnen und Bürgern Montenegros gesetzliche, administrative, polizeiliche oder justizielle Maßnahmen wegen der Zugehörigkeit zur serbisch-orthodoxen Kirche drohen. Die Verfassung der Republik Montenegro garantiere Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts zu konvertieren oder aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten.