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23.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 1129/2020

Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Berlin: (hib/MWO) Das bisher im Ordnungswidrigkeitenrecht nur rudimentär geregelte Verbandsverfahren wird neu geordnet. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat (19/23568). Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität sei bislang nicht möglich, heißt es darin. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gelte unabhängig von der Verbandsgröße; sie lasse insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteilige damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlten ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Der Entwurf verfolge daher das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen und eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

Mit dem Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Artikel 1) wird laut Entwurf die Ahndung entsprechender Verbandstaten auf eine neue Grundlage gestellt. Es gelte für Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, gebe den Verfolgungsbehörden und Gerichten ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand und schaffe erstmals verbandsspezifische Zumessungskriterien sowie ein Verbandssanktionenregister.

Die Neuregelung kommt dem Entwurf zufolge der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zugute, die sich rechtstreu und lauter verhält. Unternehmen, die dies nicht tun, schädigten den Ruf der Wirtschaft insgesamt und schwächten bei Ausbleiben einer angemessenen Reaktion zugleich das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dem solle mit der Neuregelung entgegengewirkt werden.

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