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23.10.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 1130/2020

Reisebeschränkungen in Kambodscha und Singapur

Berlin: (hib/AHE) Die Warnungen des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha sowie nach Singapur sind am 1. Oktober 2020 aufgehoben worden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung (19/23232, 19/23348) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion hervor (19/22273, 19/22904).

Gleichwohl rät die Bundesregierung aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha und Singapur ab. Das Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus Deutschland sei im Falle Kambodschas nur für Personen aufgehoben worden, die im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind. Derzeit würden keine E-Visa, Visa on Arrival und touristische Visa ausgestellt. Inhaber gültiger Visa müssten bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten COVID-19-Test vorweisen. Einreisende müssten sich zusätzlich direkt nach Einreise einem COVID-19-Test unterziehen.

Für Singapur gelte, dass die uneingeschränkte Einreise derzeit nur Inhabern von Daueraufenthaltstiteln („Permanent Residents“) gestattet sei. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürften nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden einreisen. Nach der Einreise müsse eine 14-tägige Quarantäne absolviert werden, mit der auch ein verpflichtender COVID-19-Test verbunden sei, dessen Kosten die Reisenden selbst zu tragen hätten. Die Quarantäne sei in kostenpflichtigen Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten hierfür seien ebenfalls von den Reisenden zu tragen.

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