+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

23.10.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1132/2020

Nichtdienstliche Daten-Abfragen bei Sicherheitsbehörden

Berlin: (hib/STO) Wegen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank sind gegen Bedienstete der Bundespolizei in 13 Fällen im laufenden Jahr und in 15 Fällen im vergangenen Jahr dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23400) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (190/22851) hervor. Danach wurde in neun Fällen Strafanzeige erstattet. In elf Fällen seien Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt worden, während 17 weitere Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht seien in keinem Fall verhängt worden. In zwei Fällen sei die Einstellung der Strafverfahren erfolgt.

Gegen Bedienstete des Bundeskriminalamtes wurden den Angaben zufolge in zwei Fällen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank im Jahr 2019 und in einem Fall eines gescheiterten Versuchs einer solchen Abfrage im Jahr 2020 Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt.

Gegen Bedienstete des Zolls wurden dienstrechtliche Maßnahmen laut Vorlage in sechs Fällen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank in 2019 und zwölf solcher Fälle in 2020 eingeleitet. In einem Fall sei Strafanzeige erstattet worden. In sieben Fällen seien Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt worden; sechs weitere Disziplinarverfahren seien noch nicht abgeschlossen. Ein Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen.  In zwei Fällen seien die Ermittlungen eingestellt oder anderweitig nicht weiterverfolgt worden.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurden in einem Fall einer nichtdienstlichen Abfrage in einer Datenbank im Jahr 2019 Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Gegen Bedienstete des Bundesnachrichtendiensts sowie des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst wurden im laufenden und im vergangenen Jahr den Angaben zufolge in keinem Fall dienst- oder strafrechtliche Ermittlungen beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Vorwurfs der widerrechtlichen Erhebung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen Zwecken eingeleitet.

Marginalspalte