AfD beantragt abstrakte Normenkontrolle wegen IfSG-Änderung
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion zweifelt an der Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Grundgesetz und hat einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gestellt (19/23529). Darin heißt es unter anderem, die Neufassung des Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 1 bis 8 des IfSG räume dem Bundesministerium für Gesundheit weitreichende Befugnisse zum Erlass von Anordnungen und Rechtsverordnungen ein, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren seien. Die Antragsteller gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Vorschriften für verfassungswidrig und nichtig erklären wird. Hierfür müssten sich 178 Bundestagsabgeordnete dem Normenkontrollantrag anschließen.