Bundesregierung plant keine eigene Anti-Terror-Klausel
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hält die Etablierung einer Anti-Terror-Klausel nach EU-Vorbild für die deutsche bilaterale nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) für nicht erforderlich. Projektpartner und Durchführungsorganisationen der deutschen EZ seien an die EU-Sanktionsbestimmungen gebunden, schreibt sie in einer Antwort (19/23421) auf eine Kleine Anfrage (19/22983) der AfD-Fraktion. Danach dürften Personen und Entitäten keine wirtschaftlichen Ressourcen erhalten, wenn sie den restriktiven Maßnahmen der EU unterlägen. Private deutsche Träger würden eine Trägerprüfung durchlaufen, betont die Regierung. Dabei werde festgestellt, ob sie geeignet seien, Zuwendungen zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung sei die Gesetzestreue.
Allgemeine Prüfungen über die Förderwürdigkeit von lokalen Partnerorganisationen als Projektpartner nehme sie indes nicht vor, erklärt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Hier prüfe sie im Einzelfall.
Die AfD-Fraktion hatte konkret nach der Zusammenarbeit mit dem Palestinian NGOs Network (PNGO) im Rahmen des Projekts „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten“ gefragt. Nach Angaben der Bundesregierung hat das Projekt Aktivitäten des PNGO von November 2013 bis August 2014 mit umgerechnet rund 30.500 Euro unterstützt. Im Auftrag der Bundesregierung habe die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zudem von November 2015 bis August 2016 das PNGO im Rahmen der Fortbildungsinitiative „Konsolidierung der Aufbauarbeit von GIZ-Partnerorganisationen nach dem Gazakrieg“ gefördert.