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23.10.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1135/2020

Corona-Überbrückungshilfe für Studierende

Berlin: (hib/ROL) Die Studierenden- und Studentenwerke haben seit dem Start im Juni bis zum 29. September 2020 rund 143.000 Mal coronabedingte Notlagen von Studierenden anerkannt und insgesamt gut 62 Millionen Euro zugesagt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23278) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22350) zur Evaluation der Corona-Überbrückungshilfe für Studierende. Zwei Drittel der Studierenden seien mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt worden. Damit hätten viele Studierende unterstützt werden können, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte. Mittlerweile habe sich erfreulicherweise das Beschäftigungsangebot für Studierende verbessert. Seit August sei die Zahl der Anträge kontinuierlich zurückgegangen, in immer weniger Fällen habe die pandemiebedingte Notlage bei Antragsstellung nachgewiesen werden können. Die von Beginn an befristet angelegte Überbrückungshilfe habe damit ihren Zweck erfüllt.

Vom 1. Mai 2020 bis zum 28. September 2020 seien insgesamt 21.981 Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) zugesagt worden, was fast einer Verdreifachung der Zusagen in 2020 gegenüber 2019 entspricht. Die bisherige Entwicklung der Inanspruchnahme des KfW-Studienkredits zu den bis März 2021 gültigen pandemiebedingt vergünstigten Bedingungen und für den zugleich erweiterten Kreis der Kreditberechtigten zeigt aus Sicht der Bundesregierung, dass diese zusätzliche staatliche Unterstützung auch tatsächlich genutzt wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung habe bereits im März per Erlass klargestellt, dass BAföG-Geförderte keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Würden Eltern pandemiebedingt weniger verdienen, könne ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Die Bundesregierung betont, dass die Zahlen eine Momentaufnahme darstellen. Sowohl die Studierenden- und Studentenwerke als auch die KfW würden aktuell noch viele der eingereichten Anträge bearbeiten, wodurch sich auch für zurückliegende Monate noch Änderungen ergeben können.

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