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26.10.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1136/2020

Demonstrationen im Corona-Kontext

Berlin: (hib/STO) Von Extremisten beeinflusste Demonstrationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23470) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22902). Darin schrieb die Fraktion, dass das „Vordringen gewaltbereiter Demonstranten auf die Treppe des Reichstagsgebäudes im Rahmen einer gegen die Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder gerichteten Versammlung am 29. August 2020 in Berlin“ der jüngste Höhepunkt einer sich in den vergangenen Jahren „erheblich radikalisierenden rechtsextremen und Reichsbürger-Szene“ sei.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, waren Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter „durch Fahnen und Transparente optisch präsent und beteiligten sich insbesondere an spontanen, teils gewaltsamen und medienwirksamen Aktionen am 29. August 2020, etwa der Spontankundgebung vor der Russischen Botschaft oder der kurzzeitigen Besetzung der Treppenaufgänge des Reichstagsgebäudes“. Insofern hätten Extremisten die heterogene Protestlage am 29. August 2020 in Berlin auch für ihre Zwecke nutzen können.

Festzustellen sei ein situatives und temporäres Zusammenwirken verschiedener, insbesondere aktionsorientierter, Gruppen, die gemeinsam interagieren und sich gegenseitig Inhalte zu eigen machen oder diese unwidersprochen lassen. „(Spontane) Gemeinsame Aktionen und Ausschreitungen sind auch künftig einzukalkulieren, die mitunter einen gewalttätigen Verlauf nehmen können“, schreibt die Bundesregierung weiter. Aktionen würden symbolträchtig in Bezug auf ihre Ausführung oder Ortsauswahl inszeniert und durch den gezielten Einsatz von Sozialen Medien in Bezug auf den tatsächlichen Umfang oder die Wirkung überhöht. Die eigene Rolle in beziehungsweise der Einfluss auf das Gesamtgeschehen werde hierbei überzeichnet, staatliche Handlungsfähigkeit in Frage gestellt. „Vermeintlich repressive - provozierte und anschließend dokumentierte - hoheitliche Maßnahmen“ würden „ missbraucht, um die eigene Opferrolle aufzuzeigen“. Gezielte Aktionen und Handlungsmuster in diesem Kontext seien einzukalkulieren.

Der Antwort zufolge ist weiterhin von der Anmeldung weiterer Demonstrationen unter Beteiligung oder Beeinflussung von Extremisten gegen die Beschränkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugehen. Es könne davon ausgegangen werden, dass extremistische Gruppen versuchen werden, auch im Rahmen zukünftiger Veranstaltungen wahrgenommen zu werden und diese zu beeinflussen.

Die „sicherheitsbehördliche Bewältigung“ derartiger Lagen erfolgt laut Vorlage aufgrund verfassungsrechtlicher Kompetenz- und Aufgabenzuweisung zuvörderst durch die jeweils örtlich zuständigen Länder. Wie schon bislang würden die Sicherheitsbehörden des Bundes hierbei auch zukünftig im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse ihren Beitrag leisten, beispielsweise durch die Übermittlung lagerelevanter Informationen vor oder während solcher Lagen. Eine Novellierung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes wird von der Bundesregierung laut Vorlage derzeit nicht geplant.

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