Klagen gegen Beschaffung von Schutzausrüstung
Berlin: (hib/PK) Im Zusammenhang mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nach dem sogenannten Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums sind derzeit 56 Klagen beim Landgericht Bonn anhängig. Das geht aus der Antwort (19/23487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22852(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion hervor.
Die Forderungssumme der Klagen liege bei insgesamt rund 113 Millionen Euro. Die Rechnungen, die aus Verträgen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren resultieren, belaufen sich den Angaben zufolge auf rund 1,68 Milliarden Euro.
Beim Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit jedem Unternehmen, das die geforderten Waren zu vorher festgelegten Bedingungen verbindlich anbietet, einen Vertrag.