Keine Ortseinfahrt für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme
Berlin: (hib/HAU) Für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme soll nach den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig das Befahren geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten sein. Das sieht der von den Grünen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen - Abbiegeassistentengesetz“ (19/23625) vor. „Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind“, heißt es in dem Entwurf.
Als Verkehrssicherheitszonen definieren die Grünen geschlossene Ortschaften. Dies sei „zielführend, nachvollziehbar und transparent“, heißt es in der Begründung. „Tödliche Zeitverluste“ bei der bundesweit erforderlichen Festsetzung durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden würden so vermieden und die Verantwortung für falsche oder zu kleine Zuschnitte nicht den Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Diese sollen der Vorlage zufolge für Fälle von beispielsweise abbiegefreien Straßenverläufen oder für bestimmte Härtefälle Ausnahmen bestimmen können.
„Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes“ sei mindestens die Ausrüstung mit Abbiegesicherheitssystemen, schreibt die Fraktion. Abbiegesicherheitssysteme seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern könnten. Das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), so heißt es weiter, „stellt jährlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes fest“.
Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Grünen durch die anhaltend hohe Zahl an Todesfällen nach Abbiegeunfällen mit Lkw. Zwar habe der Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen schon im Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, „nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegesicherheitssysteme zu prüfen und umzusetzen, wenn eine Europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann“ (19/2984). Gleichwohl habe die Bundesregierung bislang keine ausreichenden Regelungen in Kraft gesetzt hat, um derartige Unfälle deutlich zu reduzieren. Die angesichts der Aufgabenstellung „geringfügigen freiwilligen Selbstverpflichtungen im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent, die “unzureichenden Förderungen des Einbaus von Abbiegeassistenten, die völlig unzureichenden Nachrüstungen im eigenen Fahrzeugbestand sowie die komplett fehlenden verbindlichen Vorgaben bei der Beschaffung„ hätten die Unfallzahlen im Jahr 2020 augenscheinlich nicht senken können, schreiben die Abgeordneten.