Projekttitel und -gelder für Verkehrsforschung „geheim“
Berlin: (hib/HAU) Die in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21994) geforderte Nennungen der Projekttitel und Auftragssummen für durch den Bund geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Verkehrsforschung in den Jahren 2009 bis 2019 stellen laut der Antwort der Bundesregierung (19/23241) „verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und können daher nicht veröffentlicht werden“. Im Bereich der Auftragsforschung erfolgten Beauftragungen erst nach EU-weiten Vergabeverfahren, wodurch allen beteiligten Mitbewerbern die Projekttitel bekannt seien, heißt es in der Antwort. Die Veröffentlichung der Informationen könne das wirtschaftliche Handeln der Auftragnehmer beeinträchtigen, da Mitbewerber aus den Auftragssummen detaillierte Rückschlüsse auf die jeweiligen Betriebskosten der Auftragnehmer ableiten könnten, schreibt die Regierung.