+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

26.10.2020 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Anhörung — hib 1141/2020

Schutz älterer Menschen vor finanzieller Ausbeutung

Berlin: (hib/AW) Ältere Menschen werden immer öfter Opfer von finanzieller Ausbeutung und bedürfen eines erhöhten Schutzes. Dies war das einhellige Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/15254), die unter anderem eine wissenschaftliche Erforschung dieser Form der Ausbeutung und ihre finanziellen, psychischen und gesellschaftlichen Auswirkungen fordert. Dazu zählen beispielsweise Betrügereien bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten oder der sogenannte Enkeltrick, bei dem sich die Täter als nahe Verwandte ausgeben und nach Bargeld oder Wertgegenständen fragen.

Der Kriminologe Thomas Görgen von der Deutschen Hochschule der Polizei bestätigte, dass das Thema eine beträchtliche kriminal- und seniorenpolitische Relevanz habe. Einerseits würde die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, mit zunehmenden Alter statistisch geringer, dafür würden aber Menschen ab dem 80. Lebensjahr sehr viel häufiger Opfer von Eigentums- und Vermögensdelikten, die auf Täuschung beruhten. Diese Delikte beruhten entweder auf Täuschung des Opfers über die Identität und die Handlungsmotive des Täters oder auf Ausnutzung bestehender Vertrauensverhältnisse zwischen Täter und Opfer, zum Beispiel im Fall von Vorsorgevollmachten. Allerdings sei diese Form der Kriminalität noch weitgehend unerforscht und die wenigen Studien bewegten sich im Bereich der Dunkelfeldforschung.

Auch die Kriminalhauptkommissarin Annett Mau von der Berliner Polizei warnte vor finanzieller Ausbeutung älterer Menschen in Betreuungsverhältnissen. Mit fast jeder Reform des seit 1992 geltenden Betreuungsrechts sei der Einsatz von Vorsorgevollmachten vom Gesetzgeber stärker gefördert worden. Deshalb fänden sie zunehmende Verbreitung und Anwendung. Der Missbrauch von solchen Vorsorgevollmachten sei jedoch nur sehr schwer beweisbar, es fehle an entsprechenden Rechtsnormen, immer wieder würden Verfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt ohne Konsequenzen für die Täter.

Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte mahnte, dass der finanzielle Missbrauch oder die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen in Deutschland deutlich weniger in der Diskussion als in anderen Staaten stehe. Sie verwies darauf, dass das Thema vor allem während der Corona-Pandemie verstärkt eine Rolle spiele. Dies zeigten Berichte aus den USA und Irland.

Guido Klumpp, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, sprach sich dafür aus, den Schutz älterer Menschen anlog zum Kinder- und Jugendschutz verstärkt in den Fokus zu rücken. Prävention und Information stellten hierfür einen wichtigen Baustein dar. Aber es bedürfe mehr Menschen, die eine Art „Wächterfunktion“ für ältere Menschen wahrnehmen könnten. Dazu zählten neben den Angehörigen und Seniorenorganisationen beispielsweise auch die Mitarbeiter von Banken im Fall von außergewöhnlich hohen Geldabhebungen. Klumpp plädierte zudem für eine zügige Reform des Betreuungsrechts und eine verstärkte Unterstützung der Betreuungsvereine. Es brauche effektivere Kontrollen in allen Bereichen, in denen Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung und Pflegebedarf in Abhängigkeit von anderen Menschen leben.

Wolfram Friedersdorff von der Volkssolidarität wies darauf hin, dass die polizeiliche Präventionsarbeit vor allem die Menschen erreiche, die trotz hohen Alters in Begegnungsstätten, Treffen von Ortsgruppen, Chören und Sportgruppen gesellschaftlich integriert seien. Der Staat müsse Altenarbeit deshalb als Pflichtaufgabe fördern, um mehr alten Menschen die Möglichkeit der Partizipation zu geben. Zu erweitern sei deshalb auch eine aufsuchende Sozialarbeit.

Marginalspalte