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27.10.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 1148/2020

Weiterhin Einreisebeschränkungen in Japan

Berlin: (hib/AHE) Die Warnung des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan ist am 1. Oktober 2020 aufgehoben worden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung (19/23545) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion hervor (19/22757).

Gleichwohl rät die Bundesregierung aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan ab. Seit dem 26. März 2020 gelte in Japan ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise in einem Risikoland aufgehalten haben, werde die Einreise in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger „Re-entry-permit“ seien unter bestimmten Auflagen hiervon ausgenommen. Personen, die aufgrund von COVID-19 und den daraus resultierenden erschwerten Einreisebedingungen nicht in der Lage gewesen sind, vor Ablauf ihres „Re-entry Permit“ nach Japan zurückzukehren, können ihren Aufenthaltsstatus für Japan den Angaben zufolge auf Antrag unter bestimmten Auflagen wiedererlangen. Seit dem 21. März 2020 sei zudem die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Seit dem 1. Oktober 2020 könnten Visaanträge für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte sowie weitere mittel- und langfristige Aufenthalte bei den japanischen Auslandsvertretungen gestellt werden.

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