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28.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1155/2020

Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die EU-Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, vergleichbares, valides und vollständiges Datenmaterial für das EU-Justizbarometer beizubringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23521) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22286). Wie es darin weiter heißt, geschieht dies über die Mitarbeit in der auf Fachebene eingerichteten Expertengruppe der Nationalen Kontaktpersonen. Wie die Bundesregierung erläutert, ist das EU-Justizbarometer eine Mitteilung der Europäischen Kommission ohne rechtliche Bindungswirkung. In die Expertengruppe könne jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten, die alle am EU-Justizbarometer teilnehmen, zwei Personen entsenden.

Die Bundesregierung dringe auf konsistente und transparente Darstellungen und Schaubilder im EU-Justizbarometer, zu denen in den Mitgliedstaaten Datenmaterial vorliegt, heißt es weiter in der Antwort. Im EU-Justizbarometer 2020 seien für Deutschland bei einigen Schaubildern keine Angaben veröffentlicht worden. Diese Schaubilder beinhalteten statistische Angaben, die so in Deutschland nicht erhoben würden, da diese Daten keinen statistischen Bedarf der Länder abdecken, deren Statistiken den Meldungen Deutschlands zugrunde liegen. Zum Schaubild 21, bei dem das EU-Justizbarometer 2020 für Deutschland ebenfalls keine Angaben mache, sei darauf hinzuweisen, dass Deutschland die Europäische Kommission jährlich über die nach der EU-Geldwäscherichtlinie zu erhebenden statistischen Daten unterrichtet. Die im Schaubild 21 des Justizbarometers 2020 dargestellte Übersicht zur Dauer gerichtlicher Verfahren sei nach der EU-Geldwäscherichtlinie hingegen nicht erforderlich.

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