Rechtsausschuss nimmt Gutachten zum Justizetat an
Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) die gutachterliche Stellungnahme zum Einzelplan 07 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für das kommende Jahr mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Ausgaben im Bereich des Bundesjustizministeriums sollen auch im kommenden Jahr steigen. Der Entwurf sieht für den kleinsten Etat aller Ministerien Ausgaben in Höhe von 952,17 Millionen Euro (2020: 919,73 Millionen Euro) vor.
Zuvor hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor dem Ausschuss zum geplanten Justizetat Stellung bezogen und Fragen der Abgeordneten beantwortet. Mit dem Etat könnten wichtige Fragen der Rechtspolitik in Angriff genommen und auf die großen aktuellen Herausforderungen reagiert werden, sagte Lambrecht. Neben der Corona-Pandemie sei dies der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Damit verbunden sei Hilfe für Betroffene sowie zivilgesellschaftliche Aufklärung. Wichtig sei auch, die Digitalisierung des Justizbereichs deutlich nach vorne zu bringen. Dies betreffe sowohl die Arbeitsbedingungen in den Gerichten wie auch den einfachen Weg der Bürger zum Recht.
Die Fragen der Abgeordneten betrafen unter anderem den Verbraucherschutz, die Personalpolitik des Ministeriums und die Rechtsberatung für Geflüchtete im europäischen Kontext. Lambrecht verwies darauf, dass der Rückgang der Mittel für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf mit der Einführung der Musterfestellungsklage verbundene Einmaleffekte zurückzuführen sei. Darüber hinaus sei sie im Gespräch mit dem Verband. Zur Personalpolitik betonte die Ministerin, die Besetzung gehobener Positionen gestalte sich schwierig und sei ein aufwendiges Verfahren. Deshalb seien viele Stellen nicht besetzt. Zur Lösung der Flüchtlingsproblematik sei sie mit der zuständigen EU-Kommissarin im Gespräch, um im europäischen Rahmen eine Lösung zu finden.
Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen auch zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Strafbarkeit von Sitzblockaden (19/22539) und zur Streichung der Frauenquote im Aktiengesetz (19/22462), die beide gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurden. Bei einer Reihe weiterer im Ausschuss behandelter Gesetzentwürfe, Unterrichtungen und Anträge ist der Rechtsausschuss nicht federführend.
Die Abgeordneten beschlossen die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Rechtsstandort Deutschland stärken - Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen“. Ein Termin wurde noch nicht bestimmt. In diesem Zusammenhang wurde die Terminierung der bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Entwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts (19/18314) vertagt. Aufgrund der Vielzahl geplanter Anhörungen sollen sich die Obleute der Fraktionen zunächst über einen Durchführungsmodus verständigen. Ein erweitertes Berichterstattergespräch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) soll dagegen am 16. November 2020 stattfinden. Ferner beschloss der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 6/20. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner hatte wegen ihm erteilter Ordnungsrufe Organklage gegen den Bundestag eingereicht. Schriftlich lag den Abgeordneten der Bericht des Bundesjustizministeriums zum EU-Rat Justiz und Inneres von Anfang Oktober vor.