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28.10.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 1159/2020

Digitale Verwaltungsverfahren bei Familienleistungen

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ (19/21987) gegeben. Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in modifizierter Fassung. Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.

Auch sollen laut Vorlage Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zentral ist hier den Angaben zufolge eine Regelung, die es ermöglicht, „dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt“. Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht laut Bundesregierung „in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen“. Daraus folge eine Reduktion des Zeitaufwands beziehungsweise der Kosten für Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Bei alledem könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen möchten.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem soll damit im Onlinezugangsgesetz klargestellt werden, „dass alle natürlichen oder juristischen Personen oder andere Stellen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, ein Nutzerkonto eröffnen können“. Es soll als „Bürgerkonto“ natürlichen Personen zur Verfügung stehen oder als „Organisationskonto“ etwa juristischen Personen, Behörden oder natürlichen Personen, die gewerblich oder beruflich tätig sind.

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