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28.10.2020 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 1160/2020

Bundestag soll Beauftragten für SED-Opfer bekommen

Berlin: (hib/AW) Die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR sollen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen und beim Deutschen Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet werden. Dies sieht ein interfraktioneller Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen (19/23709) vor. Im Gegenzug soll das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) aufgelöst werden.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbereich des Bundesarchivs gesichert und ausgewertet werden. Zudem soll durch eine entsprechende Änderung des Bundesarchivgesetzes sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der spezialgesetzlichen Regelungen im Stasi-Unterlagengesetz weiterhin unverändert gewährleistet ist.

Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen. Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbände und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen, auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und weitere Berichte und Stellungnahmen vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden.

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