Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung
Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung“ (19/23706) vorgelegt, der am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen bisher befristete Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die entsprechend auch nach dem Gesetz über den militärischen Abschirmdienst beziehungsweise dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst gelten, entfristet werden.
Dabei handelt es sich insbesondere um „Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge“, wie die beiden Fraktion in der Begründung ausführen. Der „praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz“ sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 eingeführten Befugnisse, um „die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten“.