Rechte der Beschäftigten in der Fleischindustrie
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bewertet ein Verbandsklagerecht für Beschäftigte in der Fleischindustrie skeptisch. Bei der Geltendmachung individueller Ansprüche komme es in der Regel auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls an. Kollektivrechtliche Ansätze könnten in diesen Konstellationen daher nicht weiterhelfen, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/23510) auf eine Kleine Anfrage (19/22712) der Fraktion Die Linke. Bereits nach geltender Rechtslage bestehe aber die Möglichkeit, dass die Verbände sich Ansprüche von Betroffenen abtreten lassen und dann aus dem abgetretenen Recht arbeitsgerichtlich vorgehen, schreibt die Regierung weiter.