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29.10.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 1166/2020

Grüne fordern Maßnahmen gegen „unnötigen“ Motorradlärm

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will gegen „unnötigen“ Lärm beim Motorradfahren vorgehen. In einem Antrag (19/23731) schreiben die Abgeordneten, für Motorräder würden Lärmgrenzwerte gelten, weil viele Menschen in ihren Wohnungen und Gärten sowie viele Erholungssuchende in landschaftlich attraktiven Regionen durch Motorradlärm empfindlich beeinträchtigt würden. Obwohl Lärmgrenzwerte „auf dem Papier“ eingehalten würden, häuften sich Klagen über Motorradlärm, heißt es in dem Antrag. Grund dafür sei, dass die Prüfzyklen für die Typzulassung oft nicht den realen Fahrsituationen entsprächen. Motorradhersteller hätten zudem verschiedene teils elektronisch gesteuerte Bauelemente entwickelt, mit denen Motorräder - unter Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte auf dem Prüfstand - auf der Straße sehr laut unterwegs sein könnten. „Dieses Prinzip ist eine Blaupause des Abgasskandals“, urteilen die Grünen. Ebenfalls erhältlich sei diverses Zubehör, das teils legal, teils illegal den Lärm verstärke.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften hinzuwirken, mit dem Ziel, einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel für alle Motorräder und Betriebszustände sowie den gesamten Geschwindigkeitsbereich festzulegen, unter Beibehaltung des bestehenden Grenzwerts von 77 Dezibel für die Fahrbereiche, die der gegenwärtige Testzyklus abdeckt. Des Weiteren müssten alle technischen Möglichkeiten, Motorräder und Pkw lauter zu machen als zum Erbringen der Fahrleistung nötig ist, verboten werden.

Die Grünen verlangen zudem, die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, für schwerstbetroffene Orte für zunächst eine Saison das sogenannte „Tiroler Modell“ mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen. Die Lärmminderung während der Testphase müsse dann laufend evaluiert werden. Falls die Lärmminderung nicht zufriedenstellend ausfällt, seien lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhängen, „solange bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen“.

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