Grüne wollen Verbraucherschutz auf Digitalmarkt stärken
Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung zur Stärkung von Wettbewerb und Verbraucherrechten auf digitalen Märkten auf. Dazu sollten die im Paragrafen 19a Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungstatbestände für Unternehmen, bei denen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt wurde, als wettbewerbliche Verhaltensweisen grundsätzlich untersagt werden. Dies erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/23701), der am Donnerstag im Bundestag debattiert werden sollte.
So würde das mehrstufige Verfahren zur Regulierung der großen digitalen Plattformen vereinfacht und beschleunigt, um innovativen Wettbewerb und die Verfügungsgewalt der Nutzer über ihre eigenen Daten zu stärken. Den Nachweis, dass dies technisch oder datenschutzrechtlich nicht hergestellt werden kann, sollten die Anbieter erbringen, so die Grünen.
Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb sollten sämtliche Erwerbsvorgänge mit hinreichendem Bezug zum Bundesgebiet zur Fusionskontrolle anmelden müssen, erklären die Abgeordneten weiter.
Zur Begründung verweisen die Grünen auf die komplizierte Situation auf digitalen Märkten: Häufig etwa seien Angebote von Plattformen nicht kompatibel, dadurch könnten einzelne Unternehmen Preise diktieren. Einzelne Firmen missbrauchten zudem ihre Marktmacht, um Daten- oder Verbraucherschutzbestimmungen zu umgehen.