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29.10.2020 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 1173/2020

Grüne wollen Verbraucherschutz stärken

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, bei der Novelle des Wettbewerbsrechts Verbraucherschutzaspekte stärker zu berücksichtigen. Beim Entwurf zur 10. derartigen Novelle sei der Verbraucherschutz bislang eine der großen Leerstellen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/23705). Dabei habe eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes empfohlen.

Konkret fordern die Abgeordneten, die auf den Verbraucherschutz bezogenen Kompetenzen des Bundeskartellamts auszuweiten. Die Behörde solle befugt werden, bei erheblichen, dauerhaften oder wiederholten Verstößen gegen Normen aus dem wirtschaftlichen Verbraucherrecht analog zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zu ermitteln und zu sanktionieren. Zudem müsse klargestellt werden, dass Kartellbehörden beziehungsweise Verbände keinen Nachweis über vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Unternehmens erbringen müssen.

Indem der institutionelle Verbraucherschutz finanziell gestärkt wird, könnten Schäden für Verbraucher kompensiert werden. „Die Kompensation soll in einem angemessenen Verhältnis zu den verhängten Kartellbußen und der erfolgten Vorteilsabschöpfung stehen, die in den Bundeshaushalt eingeflossen sind“, heißt es in der Vorlage weiter.

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