Auswirkungen von Änderungen des Syndikusgesetzes
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen der im Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt (19/23821). Laut Bericht hatte die Bundesregierung nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Syndikusgesetz diese Auswirkungen bis zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Bundesrechtsanwaltskammer, der Patentanwaltskammer und des Trägers der Rentenversicherung (DRV Bund) zu untersuchen.
In den Schlussfolgerungen des Berichts heißt es unter anderem, die Gesetzesevaluierung habe ergeben, dass sich das Gesamtkonzept der Verankerung der Regelungen zu den Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälten und den Syndikuspatentanwältinnen und -patentanwälten im Berufsrecht und die Ausgestaltung als besondere Form der Ausübung des einheitlichen Berufs des Rechts- beziehungsweise Patentanwalts insgesamt weitgehend bewährt haben. Die neu eingeführten besonderen Zulassungsanforderungen stellten sachgerechte und für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die Kammerpraxis und die DRV Bund im Wesentlichen auch praktikable Anforderungen an die tätigkeitsbezogene Zulassung der Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte dar. Wo aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe Unklarheiten in der Anwendung bestanden hätten und bestünden, habe insbesondere die Rechtsprechung bereits wesentliche Klärungen und Konkretisierungen gebracht. Hinsichtlich der Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung komme die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass das gesetzgeberische Ziel einer weitestgehenden Aufrechterhaltung des früheren Status quo in noch zufriedenstellendem Maße erreicht worden sei. Gleichwohl erscheine es angebracht, die Entwicklung der Zahl der Befreiungen in den kommenden Jahren aufmerksam zu verfolgen.