FDP fragt nach Ratifikation des Patentgericht-Übereinkommens
Berlin: (hib/MWO) Nach den Planungen für einen zweiten Versuch einer Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung. Wie die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/23651) schreiben, wurde das erste Vertragsgesetz zur Ratifikation des EPGÜ vom Bundesverfassungsgericht 2017 für nichtig erklärt. Der aktuelle zweite Entwurf sei jedoch nahezu identisch zum vorherigen, allerdings werde nun eine verfassungsändernde Mehrheit angestrebt. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, ob sie eine unabhängige wissenschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der europäischen Patentreform, insbesondere hinsichtlich des Europäischen Patentgerichts, hat vornehmen lassen und wenn ja, zu welchem Ergebnis die Analyse kam. Ferner fragen sie, wie die Bundesregierung angesichts der von der EU-Kommission selbst eingeräumten Risiken für KMU und des Fehlens einer Kosten-Nutzen-Analyse zu der Einschätzung kommt, dass die europäische Patentreform vorteilhaft für den Mittelstand sei.