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03.11.2020 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 1183/2020

Dissens über betriebliche Mitbestimmung

Berlin: (hib/HAU) Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vertreten unterschiedliche Auffassungen darüber, warum es relativ wenige Neugründungen von Betriebsräten gibt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu einem Antrag der Fraktion Die Linke (19/17104) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16843) deutlich.

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies auf die ausgesprochen geringe Zahl an Strafverfahren wegen der Behinderung der Arbeit von Betriebsräten, die bundesweit pro Jahr im einstelligen Bericht liege. Das Nichtzustandekommen von Betriebsräten liege also nicht an der Behinderung ihrer Arbeit, wie es im Antrag der Linksfraktion heiße, „sondern eher daran, dass Arbeitnehmer gar kein Interesse an einem Betriebsrat haben“. Um dieses Interesse zu steigern, müsse die Betriebsverfassung attraktiver gestaltet werden, wozu die Anträge jedoch keinen Beitrag leisteten, sagte der BDA-Vertreter. Regine Klingberg vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtmetall) sieht darin ebenfalls kein weitverbreitetes Problem. Auch ihrer Ansicht nach können Wahlen oftmals nicht stattfinden, weil das Interesse der Arbeitnehmer fehle. Klingberg sieht „auch in Zeiten des digitalen Wandels“ keinen Bedarf für eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit Blick auf die Mitbestimmung.

Geteilt wurde die Einschätzung der Arbeitgebervertreter vom Wirtschaftswissenschaftler Oliver Stettes, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt am Institut der deutschen Wirtschaft. Die Gründe für den fehlenden Bedarf der Arbeitnehmer an einer Vertretung durch Betriebsräte seien vielfältig, befand er. Sie hätten damit zu tun, dass vielfach andere Formen der Interessenvertretung und Mitbeteiligung an Entscheidungsprozessen gefunden worden seien. „Oder weil die Arbeitnehmer damit zufrieden sind, wie bei ihnen das Arbeitsumfeld organisiert ist“, sagte Stettes. Beleg dafür sei, dass „seit Jahrzehnten“ eine sehr hohe Arbeitszufriedenheit zu beobachten sei.

Anders fiel die Einschätzung bei Gewerkschaftsvertretern aus. Aus Sicht von Micha Klapp vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zeigten mehrere Studien, „dass es eine nichtgeringe Zahl an Möglichkeiten für Arbeitgeber gibt, Betriebsräte zu verhindern oder die Arbeit der Betriebsräte absichtlich zu erschweren“. Es gebe zudem eine gewachsene Anwaltsindustrie, die sich mit „Betriebsrats-Bashing“ befasse. Daher werde ein Update des Betriebsverfassungsgesetzes benötigt.

Auch Micha Heilmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sprach von vielfältigen Erfahrungen mit der Behinderung der Betriebsratsarbeit und schon der Betriebsratswahlen im Vorfeld. „In der Einschüchterung möglicher Kandidaten für den Betriebsrat liegt der größte Teil der Behinderung“, sagte der Gewerkschaftsvertreter. Es werde direkt oder indirekt den Mitarbeitern signalisiert, „dass die Initialisierung einer Betriebsratswahl das berufliche Fortkommen gefährdet“. Zugleich würden Kündigungsgründe konstruiert, die vor dem Arbeitsgericht mit Abfindungen enden würden, womit aber die Betriebsratswahl „auch erstmal erledigt ist“.

Kai-Uwe Hemmerich, Betriebsratsvorsitzender des Chemieunternehmens Clariant, sagte, es gebe sicherlich mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber, auch wenn die Mehrzahl der Betriebsräte laut einer Studie der Meinung sei, ihr Verhältnis zur Chefetage sei sehr gut oder gut. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzusetzen, wie von der Linksfraktion vorgeschlagen, sei jedoch die falsche Antwort. Hemmerich forderte hingegen einen Schutz vor Kündigungen, für diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen „von der ersten Sekunde an“. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem mit den Kollegen über ein solches Ansinnen gesprochen wurde, konkretisierte der Betriebsratsvorsitzende.

Was die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften angeht gab es ebenfalls einen Dissens zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften. Während Roland Wolf vom BDA sich skeptisch zeigte und dies als völlig überzogen bewertete, sah NGG-Vertreter Heilmann das als Fortschritt an.

Thomas Klebe vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans Böckler Stiftung verwies darauf, dass die Mitbestimmungsregelungen des aktuellen Betriebsverfassungsrechts ganz überwiegend aus dem Jahr 1972 stammten. Mit Blick auf die betriebliche Mitbestimmung sei eine Modernisierung der Betriebsratsrechte „dringend erforderlich“, befand er. Wie von den Grünen in ihrem Antrag gefordert, sollte der Interessenvertretung der Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der qualitativen Personalentwicklung und Personalplanung gegeben werden, da sich Gewerkschaften und Betriebsräte in den Fragen von Qualifizierung und Beschäftigung durchaus als „Treiber“ einer sozialen Entwicklung im Betrieb verstehen müssten.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nils Kummert, sagte, gerade in der jetzigen Zeit gebe es „viel Wildwuchs“ in Sachen mobiles Arbeiten. Die Arbeitgeber würden keine klare Linie fahren. Es gebe ein berechtigtes Interesse der Arbeitnehmer an klaren Regelungen zu Umfängen des mobilen Arbeitens, Versicherungs- und Kostenübernahmefragen. Kummert warb auch dafür, das Mitbestimmungsrecht nicht als „Kampfrecht“ zu begreifen. Es gebe schließlich auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, was zu einer Win-Win-Situation führe. „Genauso stelle ich mir auch die Mitbestimmung bei der mobilen Arbeit vor“, sagte der Rechtsanwalt.

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