+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.11.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1187/2020

Nutzung von Messenger-Diensten

Berlin: (hib/STO) Über Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten bei der Kommunikation zwischen Mitarbeitern von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23635) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22769). Danach regeln die Behörden die Nutzung von Kommunikationsdiensten in eigener Zuständigkeit, wobei die Regelungen jeweils für alle ihre Beschäftigten gelten.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, können auf den dienstlichen Mobilgeräten zugelassene Messenger-Dienste genutzt werden. Zuletzt sei dem Messenger-Dienst „Wire Enterprise“ am 1. Juni 2020 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Freigabeempfehlung bis zum 31. Mai 2021 erteilt worden. Aufgrund der negativen Beurteilung des Messenger-Dienstes „WhatsApp“ durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sei dessen Nutzung auf dienstlichen IT-Systemen grundsätzlich nicht möglich.

Die Freigabe zur Nutzung obliegt den Angaben zufolge den jeweiligen Behörden. Grundsätzlich sei die Nutzung dienstlicher mobiler Endgeräte der dienstlichen Kommunikation vorbehalten und eine Nutzung privater Messenger-Dienste für dienstliche Zwecke untersagt. Es liege im Ermessen der jeweiligen Behörden, im Rahmen dienstlicher Erfordernisse und im Einklang mit den Maßgaben für Datensicherheit und Datenschutz die Nutzung geeigneter Kommunikationstechnik zu ermöglichen. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte der Bundesregierung in einzelnen Behörden auch über private Messenger-Dienste zu dienstlichen Angelegenheiten kontaktiert werden. Eine Erfassung über die Verwendung privater Messenger-Dienste erfolge nicht.

Marginalspalte