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04.11.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 1189/2020

Weg frei für weiteres Planungs­beschleunigungs­gesetz

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht, um weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte zu realisieren. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion und Ablehnung der AfD-Fraktion für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/22139) in der durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Der ebenfalls zur Abstimmung vorgelegte Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz“ (19/22106) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion (19/23131) fanden hingegen keine Mehrheit. Am Donnerstag werden die Vorlagen im Plenum des Bundestages debattiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf auch noch der Zustimmung des Bundesrates.

Der Regierungsentwurf sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen vor, wozu unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren gehören. So soll die Elektrifizierung von Schienenstrecken und andere kleinere Vorhaben, zum Beispiel die Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS) und die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht freigestellt werden, „wenn keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht“. Wegfallen soll künftig die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Der Änderungsantrag von Unions- und SPD-Fraktion zielt unter anderem auf Erleichterungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt ab. Bei den geplanten Erleichterungen von Elektrifizierungsmaßnahmen soll zudem auch die damit verbundene bauliche Anpassung von Tunneln mit geringer Länge oder Kreuzungsbauwerken innerhalb dieser Einzelmaßnahme erfasst werden. Außerdem soll im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Regelung eingefügt werden, die die bloße Erneuerung bestehender Betriebsanlagen für Straßenbahnen erleichtert - analog zum Eisenbahnverkehr.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Neuregelung „insgesamt eine runde Sache“, wie der Fraktionsvertreter befand. Der Gesetzentwurf führe zu einer deutlichen Verkürzung von Planungs- und Genehmigungszeiten. Ein Vertreter der FDP-Fraktion nannte den Regierungsentwurf einen „Schritt in die richtige Richtung“, der aber zu spät komme und hinter dem zurückbleibe, was der Koalitionsausschuss im März beschlossen habe. Wünschenswert gewesen wären beispielsweise Stichtagsregelungen, die Wiedereinführung der „materiellen Präklusion“ und die Einführung von Schwellenwerten für die Umweltverträglichkeitsprüfung, sagte er.

Die AfD-Fraktion unterstütze die Idee der Planungsbeschleunigung, sagte deren Fraktionsvertreter. Der Gesetzentwurf sei aber eine Mogelpackung, weil damit der Ausbau der Windkraft „weitgehend ohne Einspruchsrechte“ hervorgehoben werde. Nicht nachvollziehbar ist es aus Sicht der AfD, dass die Beschleunigungsvorhaben nicht für die Straße, den „wichtigsten Verkehrsträger“, gelten sollen.

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde hingegen begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf der Ausbau von Windkraftanlagen erleichtert werde. Dies sei nötig, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Positiv zu bewerten seien auch die Regelungen zur Elektrifizierung von Bahnstrecken, bei denen Planfeststellungen nur noch erfolgen müssten, wenn Strecken mit einer Länge von mehr als 15 Kilometern geplant werden.

Licht und Schatten erkennt die Linksfraktion in dem Gesetzentwurf. Die Zielrichtung der Regelung sei richtig, befand die Fraktionsvertreterin. Gleichwohl sei sie skeptisch, ob der Ausbau der Bahn und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dadurch tatsächlich beschleunigt werden kann. Grundlage für das Scheitern oder die Verzögerung bei Infrastrukturprojekten sei vor allem „schlechte Planung“, sagte sie. Aus Sicht der Linksfraktion brauche es eine Evaluation der bisherigen Planungsbeschleunigungsmaßnahmen.

Auch nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich bislang - trotz dreier Planungsbeschleunigungsgesetze allein in dieser Legislaturperiode - gerade bei den Planungs- und Umsetzungsvorgängen für Projekte der Energie- und Verkehrswende noch keine Erfolge eingestellt. Der aktuelle Gesetzentwurf sei zu begrüßen - ebenso wie der Änderungsantrag der Koalition, in dem Ergebnisse einer Expertenanhörung und die Einwendungen des Bundesrates aufgegriffen worden seien. Kritisch sehe ihre Fraktion unter anderem die standardmäßige Streichung des Raumordnungsverfahrens, sagte die Grünenvertreterin. Dies könne zu Rechtsunsicherheiten führen und damit den Beschleunigungsbemühungen zuwider laufen.

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