Rechtsausschuss beschließt weitere Anhörungen
Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich auf seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) mit einer Reihe von Anträgen und Gesetzentwürfen beschäftigt sowie weitere öffentliche Anhörungen beschlossen. Abgelehnt wurde zunächst mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung von Kinderdelinquenz (19/22549). Nach Ansicht der AfD ist die derzeitige Rechtslage bei durch strafunmündige Kinder begangenen Delikten unzureichend. Vertreter der anderen Fraktionen betonten, dass der Antrag fachlich nicht überzeugend sei, Kinder und Jugendliche kriminalisiere und nicht dazu beitrage, Kinder auf den rechten Weg zurück zu bringen. Die Frage müsse sein, wie künftig Straftaten verhindert werden.
Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat - Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren (19/4840). Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktionen Die Linke (19/23112) und AfD (19/18722) zum Thema Gewerbemieten. Die Linke fordert die von der Corona-Krise betroffene Gewerbetreibenden bei der Miete zu entlasten, während die AfD Soforthilfen für Vermieter gewerblich genutzter Räume und Flächen verlangt. In der ausführlichen Diskussion verwiesen Vertreter der Koalition darauf, dass in Anbetracht der Problematik eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden sei. Pauschale Maßnahmen führten nicht weiter. Mehrere Redner verwiesen auf die Plenardebatte am Freitag zum Thema Gewerbemieten in der Corona-Krise, bei der es auch um die Anwendung des Grundgesetz-Paragrafen 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) gehen werde.
Die Abgeordneten beschlossen gegen die Stimmen der AfD die Einbeziehung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) weiter zurückgestellt werden soll (19/23153), in das bereits beschlossene erweiterte Berichterstattergespräch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484). Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalition und der AfD ein Antrag der Grünen, wonach der Rechtsausschuss einen Beschluss über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung mit dem Titel “Triage - Braucht es dafür im Gesundheitswesen ein Gesetz?„ fassen soll. Die Grünen verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundestag aufgefordert habe, zu einer Reihe von Fragen Stellung zu nehmen. Vertreter von CDU/CSU und SPD erklärten, dass die Koalition übereingekommen sei, keine Stellungnahme abzugeben und dass sich der Fragenkatalog nicht nur an das Parlament richte. Die Fragen könnten auch nicht alle im Rechtsausschuss beantwortet werden. Zudem werde das Bundesverfassungsgericht selbst eine Sachverständigenanhörung durchführen.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen aller Fraktionen die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707), den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, zwei Gesetzentwürfen der Grünen-Fraktion zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter) (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen mit dem Titel “Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen„ (19/23676) am 7. Dezember 2020. Am 25. November 2020 soll eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Bundesrats-Drucksache 619/20) und dem Antrag der FDP-Fraktion mit der Überschrift “Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht„ (19/20560) stattfinden. Dem Grunde nach beschloss das Gremium die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der FDP-Fraktion, wonach die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Führungsetagen durch Auszeiten ermöglicht werden soll (19/20780).
Im Zusammenhang mit einer Vielzahl noch anstehender öffentlicher Anhörungen informierte Hirte über eine Verständigung unter den Obleuten der Fraktionen, die Terminierung der Anhörungen zu verbessern, um den “großen Rückstau„ abzuarbeiten. Vorgeschlagen worden sei, die Haushaltswoche in der zweiten Dezemberwoche für sechs weitere Anhörungen zu nutzen.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestaltet werden soll (19/22888), war von der Tagesordnung abgesetzt worden.