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04.11.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 1193/2020

Umsetzung des EU-MERCOSUR-Abkommens

Berlin: (hib/FNO) Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den lateinamerikanischen MERCOSUR-Staaten soll wie geplant umgesetzt werden. In einer Antwort (19/22331) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23069) schreibt die Bundesregierung, dass es keine Nachverhandlungen geben soll. Möglich sei eine begleitende Erklärung der EU-Mitglieder. Die Bundesregierung stellt sich nach eigenen Angaben „ernsthafte Fragen mit Blick auf die aktuelle Entwicklung insbesondere im Amazonas“. Kritische Nachfragen anderer EU-Mitglieder in den Ausschüssen des Rates zu den Äußerungen der Bundesregierung habe es bisher nicht gegeben. Um die Abholzung von Regenwäldern zu verhindern, komme es vor allem auf nationale Maßnahmen an. Das ausgehandelte Abkommen sei das modernste der EU und sichere die hohen europäischen Standards. Bei Unstimmigkeiten, auch im Umweltbereich, gebe es umfangreiche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.

Die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Nachhaltigkeit-Folgenabschätzung schätze für das Jahr 2032 positive Wohlfahrtseffekte in Höhe von 6,3 Milliarden Euro (EU) beziehungsweise 2,8 Milliarden Euro (MERCOSUR). Wann das Abkommen ratifiziert werden wird, könne noch nicht gesagt werden.

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