Geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG
Berlin: (hib/HAU) „Informationen zu Investitionen der DB-Unternehmen in Fahrzeuge können nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) nicht veröffentlicht werden, da sie geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG berühren.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer „ergänzenden“ Antwort (19/23571) zu einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/21026). Die Offenlegung der Information könne das wirtschaftliche Handeln der DB AG und damit auch das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen, schreibt die Regierung. Aus dem gleichen Grund wird auch die Veröffentlichung der erbetenen Informationen zu Erlösen der DB-Unternehmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen abgelehnt.