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04.11.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 1194/2020

Umweltausschuss stimmt Haushalt 2021 zu

Berlin: (hib/CHB) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochvormittag dem Einzelplan 16 des Haushaltsgesetzes 2021 (19/22600) mit den Stimmen der Koalition zugestimmt. Die zahlreichen Änderungsanträge der Opposition wurden ausnahmslos abgelehnt. Die FDP-Fraktion hatte 24 Änderungsanträge eingebracht, die AfD-Fraktion sogar 34, von denen sich allein 16 auf das Umweltbundesamt bezogen.

In der Debatte im Ausschuss bekannte sich ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion zum Haushalt, kritisierte aber, dass sich eine Verpflichtungsermächtigung zum Bundesprogramm Blaues Band (also zur Renaturierung von Bundeswasserstraßen) nicht im Haushalt wiederfinde. Ein Vertreter der SPD bewertete den Regierungsentwurf als „sehr positiv“. Gleichzeitig forderte er, das Bundesprogramm Biologische Vielfalt finanziell besser auszustatten, da die entsprechenden Mittel stark nachgefragt seien.

Die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf allesamt ab, setzten dabei aber unterschiedliche Schwerpunkte. Die AfD-Fraktion forderte, sämtliche Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen zu streichen und stattdessen die Anpassung an die Folgen des „natürlichen Klimawandels“ zu forcieren. Außerdem sprach sie sich dafür aus, bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle andere, kostengünstigere Wege zu beschreiten.

Die FDP-Fraktion begründete ihre Änderungsanträge mit den hohen Haushaltsresten von 500 Millionen Euro im Umweltetat. Es ergebe wenig Sinn, Geld in den Haushalt einzustellen, wenn dieses dann nicht ausgegeben werde. Kritisch merkte die FDP-Fraktion zudem an, dass im Umweltbundesamt zusätzliche Stellen geschaffen werden sollten, obwohl schon die bisherigen nicht besetzt werden könnten.

Dass Stellen im Umweltbundesamt unbesetzt blieben, sei ärgerlich, sagte auch die Linksfraktion. Sie vermisste außerdem übergreifende Maßnahmen und nannte es „bezeichnend“, dass der Umwelthaushalt lediglich knapp 2,7 Milliarden Euro umfasst. Die Dringlichkeit des Klimaschutzes sei bei der Bundesregierung noch nicht angekommen, monierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die zudem die „Intransparenz“ des Haushaltes kritisierte.

Ein weiteres Thema der Sitzung war der Schutz vor Fluglärm. Zur Kenntnis nahm der Ausschuss dabei den Ersten Bericht der Bundesregierung zum Schutz gegen Fluglärm (19/7220) sowie das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen zum Thema „Fluglärm reduzieren“ (18/1375). Das 2007 novellierte Fluglärmgesetz enthält Regelungen zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen in den Lärmschutzbereichen der größeren Flughäfen in Deutschland, wobei die Grenzwerte verschärft wurden. Eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des novellierten Fluglärmgesetzes sei noch nicht möglich, stellt der Bericht fest.

Es gebe noch viele Unsicherheiten, stellte denn auch die CDU/CSU-Fraktion fest. Die FDP-Fraktion lehnte ein Nachtflugverbot ab und sprach sich stattdessen für technische Maßnahmen zum Lärmschutz aus. Es gehe nicht nur um Lärm, sondern auch um gesundheitsgefährdenden Feinstaub, hielt die SPD-Fraktion fest. Der Bericht sei notwendig, komme aber zu spät, erklärte die Linksfraktion, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich für Maßnahmen des aktiven und nicht nur des passiven Lärmschutzes aussprach. Die AfD-Fraktion wollte wissen, wie die Bundesregierung zu einem nationalen Flughafenkonzept stehe. Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage sei ihm nicht bekannt, erklärte ein Vertreter des Umweltministeriums; fraglich sei aber, ob es für ein solches Konzept eine Mehrheit der Länder gebe.

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