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04.11.2020 Gesundheit — Anhörung — hib 1194/2020

Umstrittene Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern

Berlin: (hib/PK) Die mögliche Einrichtung eines Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern ist unter Experten für Medizinrecht umstritten. Kritiker befürchten, dass mit einem solchen Hilfsfonds die Präventivwirkung des Haftungsrechts untergraben würde.

Betroffene argumentieren hingegen, für Patienten sei die Beweisführung oft schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Viele Opfer von Behandlungsfehlern würden derzeit gar nicht entschädigt und blieben auf enormen Kosten sitzen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch zu Anträgen der Fraktionen von Grünen (19/16059) und Linken (19/22995) in schriftlichen Stellungnahmen.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) beklagte, die Beweislast liege größtenteils bei den Patienten, die Beweismittel hingegen bei den Behandelnden. Von 100 geschädigten Patienten erhielten nur zwischen einem und fünf Prozent eine finanzielle Entschädigung.

Der Medizinrechtler Christian Katzenmeier von der Universität Köln erklärte, das Kernproblem im Arzthaftpflichtprozess sei die Beweisführung und häufig die Beweisnot des Patienten. Die Bedeutung eines Entschädigungsfonds könnte darin bestehen, dass besondere Härtefälle gelöst würden, für die sich eine Haftung nicht überzeugend begründen lasse. Gleichwohl stelle sich die Frage der Legitimation, weil Patienten gegenüber anderen Unfallopfern privilegiert würden.

Der Rechtsexperte Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin riet von einem Härtefallfonds ab, weil damit die Präventionswirkung des Haftungsrechts untergraben und die Patientensicherheit geschwächt würde. Schadenverhütung sei besser als Schadenvergütung. Ein Anreiz zur Schadenverhütung bestehe nur, wenn Fehler aufgeklärt und Schäden zugerechnet würden. Ein aus Steuermitteln finanzierter Fonds sei dazu nicht in der Lage.

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