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04.11.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1195/2020

Präventivgewahrsam für Gefährder

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf „Rechtsgrundlagen für einen Präventivgewahrsam auf Bundesebene für Gefährder“. In einem Antrag (19/23951), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) „dahingehend einzuräumen, dass eine Person in Gewahrsam genommen werden kann, wenn aufgrund von Gefährderanalysen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person aufgrund ihres individuellen Verhaltens eine drohende terroristische Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut wie beispielsweise Leib und Leben darstellt“.

Die Ingewahrsamnahme soll dabei laut Vorlage durch richterliche Anordnung auf Antrag des BKA und nur für den Fall erfolgen, wenn dies zum Schutz „eines überragend wichtigen Rechtsguts und dem Allgemeinwohl unerlässlich ist“. Die Anordnung soll auf höchstens drei Monate zu befristen sein. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei Monate durch ein Gericht soll möglich sein, soweit die Anordnungsvoraussetzungen fortbestehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, soll die Maßnahme unverzüglich beendet werden müssen.

Zugleich wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „zeitnahe Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel einer Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr aufzunehmen, um die Terrorbekämpfung effizienter auszugestalten“. In diesem Rahmen soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Bundeskriminalamtgesetz eine ergänzende Zuständigkeit des BKA einfügen für Fälle, „in denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von einer Person eine terroristische Gefahrenlage für ein überragendes Rechtsgut ausgeht“.

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