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04.11.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 1195/2020

Ausgabenreste bei Regionalisierungsmitteln steigen an

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unterstützt, bei 8,2 Milliarden Euro. Durch die in Paragraf 5 Absatz 6 Regionalisierungsmittelgesetz festgelegte Steigerung der Mittel um 1,8 Prozent hätten sich die zugewiesenen Mittel im Jahr 2017 auf rund 8,35 Milliarden Euro erhöht, heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2017“, der als Unterrichtung (19/23670) vorliegt.

Angestiegen sind der Unterrichtung zufolge auch die Ausgabenreste. Lag der Zuweisungsbetrag im Jahr 2015 noch 2,08 Milliarden Euro über den erfolgten Ausgaben, erhöhte sich diese Differenz im Jahr 2017 auf 3,93 Milliarden Euro. Die Angaben über die geplante Verwendung der noch nicht verausgabten Mittel sei von jedem Land übermittelt worden, heißt es in der Vorlage. Die Länder hätten als Begründung die hohen Kosten für geplante SPNV-Infrastrukturprojekte sowie die ansteigenden Kosten der Leistungserbringung in Verbindung mit steigenden Verkehrsleistungen im SPNV angegeben. „Mehr als die Hälfte der noch nicht verausgabten Mittel sind nach Angaben der Länder für Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur und Fahrzeuge geplant“, teilt die Regierung mit.

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