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04.11.2020 Kultur und Medien — Anhörung — hib 1196/2020

Große Zustimmung für Gesetz zur Zukunft der Stasi-Akten

Berlin: (hib/AW) Die geplante Überführung der Stasi-Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs und die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur stößt beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, beim Bundesarchiv, den Landesbeauftragten zur Aufarbeitungen der SED-Diktatur und auch den Opferverbänden nach jahrelangen Diskussionen über die Zukunft der Akten auf große Zustimmung. Dies zeigte sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschuss über einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/23709).

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn betonte, dass der Gesetzentwurf das Ergebnis eines langen und erfolgreichen Diskussionsprozesses darstelle. Das Gesetz gewährleiste, dass die Akten als Teil des „kulturellen Gedächtnisses der Nation“ und der Zugang und die Erforschung unter den speziellen Bedingungen des Stasi-Unterlagengesetzes erhalten blieben. Ebenso werde die regionale Verankerung durch den Erhalt der Außenstellen der Behörde gewährleistet. Darüber hinaus werde den Anliegen der Opfer durch die geplante Ombudsperson beim Bundestag Rechnung getragen. Diesem Standpunkt schlossen sich auch die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur von Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen an. Die brandenburgische Landesbeauftragte Maria Nooke sprach sich dafür aus, im Gesetz festzuschreiben, dass die Ombudsperson bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen muss. So dürfe sie weder ein ehemaliges SED-Mitglied noch ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter sein. Dieser Forderungen schlossen sich auch ihre Kollegen überwiegend an. Der thüringische Landesbeauftragte Peter Wurschi forderte, dass die im Gesetz vorgesehenen Berichte des Opferbeauftragten an den Bundestag über die Situation der SED-Opfer alle zwei Jahre vorgelegt werden sollten. Der Berliner Beauftragte Tom Sello sprach sich dafür aus, im Gesetz auch eindeutig zu regeln, welche Aufgaben der Opferbeauftragte nicht haben soll, um keine falschen Hoffnungen bei den Opfern zu wecken. So könne er keine Anlaufstelle für den Fall von abgelehnten Anträgen auf Rehabilitation sein. Der ehemalige sächsische Landesbeauftragte Siegmar Faust drängte darauf, dass die vielen Diffamierungen von Opfern in den Stasi-Unterlagen ebenso dokumentiert und für die Nachwelt archiviert werden müssen.

Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisierte auch der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Dieter Dombrowski. Mit dem Gesetzentwurf seien die Bedenken der Opferverbände gegen die Verschiebung der Stasi-Unterlagen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs ausgeräumt worden. Der Zugang zu den Akten und ihre weitere Erforschung werde gesichert und die Belange der Opfer mit der Ombudsperson berücksichtigt. Positiv bewerteten auch Olaf Weißbach, Geschäftsführer der Robert-Havemann-Gesellschaft, und Burkhard Kleinert, Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den vorgelegten Gesetzentwurf.

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