Rentenversicherung justiert bei Ghetto-Renten nach
Berlin: (hib/CHE) Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Mai 2020 und der darin formulierten erweiterten Definition der „Ghettoarbeit“ folgen und es entsprechend umsetzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23772) auf eine Kleine Anfrage (19/23377) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte festgestellt, dass „Ghettoarbeit“ im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) grundsätzlich auch bei einem erzwungenen Verbleib im eigenen Haus vorliegen kann. Die DRV werde deshalb alle Anträge, die bisher abgelehnt wurden, weil die Antragsteller sich nicht zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, prüfen. Auch werde die entsprechende Anerkennungsrichtlinie angepasst, schreibt die Regierung.