+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

05.11.2020 1. Untersuchungsausschuss — Anhörung — hib 1203/2020

BKA-Präsident sieht Sicherheitsmängel nur zum Teil behoben

Berlin: (hib/WID) Seit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 haben die Sicherheitsbehörden in Deutschland elf weitere geplante Anschläge radikaler Islamisten vereiteln können. Dies sagte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Darüber hinaus seien zwischen 2017 und September diesen Jahres rund 200 Islamisten abgeschoben worden, unter ihnen 96 Gefährder und 21 „relevante Personen“. Allerdings seien die Defizite, die 2016 dazu beigetragen hätten, dass die Gefährlichkeit des Täters Anis Amri im Vorfeld nicht zutreffend eingeschätzt wurde, bisher nur zum Teil behoben worden, räumte Münch ein. Der heute 59-jährige Zeuge steht seit dem 1. Dezember 2014 an der Spitze des BKA.

Damals habe ihm Bundesinnenminister Thomas de Maizière insbesondere die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ans Herz gelegt, erinnerte sich Münch. Doch schon im Januar habe das Massaker an der Redaktion des Pariser Satiremagazins Charlie Hebdo und im weiteren Verlauf der Jahre 2015 und 2016 eine Serie anderer Anschläge die Bedrohung durch den radikalen Islamismus in den Fokus der Behörden gerückt. In Deutschland sei die Zahl radikalislamischer Gefährder zwischen 2014 und Ende 2015 von 257 auf 446 angewachsen und habe 2016 über 500 gelegen. Die Behörden hätte sich 2013 mit 130 durch Islamisten verursachten „Gefährdungssachverhalten“ zu befassen gehabt, ein Jahr später mit 246 und im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 mit mehr als 450.

Auf der anderen Seite habe der gesamte Staatsschutzbereich im BKA Ende 2016 über 334,5 Planstellen verfügt, von denen 259,5 besetzt gewesen seien: „Die Ressourcen hielten mit der Dynamik der Entwicklung nicht Schritt.“ Von bundesweit 750 Ermittlungsverfahren wegen Bildung terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland habe das BKA 130 federführend betreut. Seit dem 1. November 2019 sei eine eigene Abteilung „Terrorismus“ mit derzeit 705 Planstellen, von denen bisher 425 besetzt seien, aus dem Staatsschutzbereich ausgegliedert worden.

Zu den wesentlichen Defiziten, die 2016 einer angemessenen Bearbeitung des Falles Amri im Wege gestanden hätten, zählte Münch den Umstand, dass Kooperation und Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden nicht nur auf europäischer, sondern auch auf Bundesebene nur mangelhaft funktioniert hätten. Dieser Missstand sei bis heute nicht restlos ausgeräumt. Er habe vor allem die Überwachung und nicht zuletzt Risikobewertung von Gefährdern betroffen, die erst seit Mitte 2017 bundeseinheitlich geregelt sei. Zuständig seien indes die Länder: „Der Bund hat keine eigenen Gefährder.“

Die habe dazu geführt, dass der Arbeitsanfall sehr ungleichmäßig verteilt gewesen sein. Die größte Last hätten seit jeher Nordrhein-Westfalen und Berlin zu tragen gehabt. Zudem seien die Zuständigkeiten im Umgang mit der Gefährderklientel durch die unterschiedlichen Polizeigesetze der Länder höchst uneinheitlich umschrieben gewesen. So habe es 2016 für die Überwachung des Telefonverkehrs in elf Ländern gesetzliche Regelungen gegeben, für die Erfassung der Telekommunikation an der Quelle in sechs und für die Online-Durchsuchung nur in zwei Ländern. Das Problem der Vereinheitlichung der Polizeigesetze sei bis heute ungelöst, sagte Münch, der einen „parteiübergreifenden Konsens“ anmahnte, wenigstens die „wichtigsten Befugnisnormen“ gemeinsam zu regeln.

Die Ermittlungen nach dem Anschlag seien unter anderem dadurch erschwert worden, dass die technische Möglichkeit gefehlt habe, die Unmengen des aus verschiedenen Quellen stammenden Videomaterials „unabhängig und zeitnah“ zu verarbeiten und auszuwerten. Über diese Fähigkeit verfüge das BKA erst seit 2019, sagte Münch.

Der Zeuge widersprach der Darstellung, das BKA habe im Februar 2016 ein Ersuchen des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts abgelehnt, die Ermittlungen im Fall Amri an sich zu ziehen. Ein solches „formales Übernahmeersuchen“ habe es nie gegeben. Es hätte ohnehin nicht von ein einer nachgeordneten Polizeibehörde kommen können, sondern vom Düsseldorfer Innenministerium. Bei der nachträglichen Auswertung der Ermittlungpannen im Fall Amri sei die NRW-Seite nie auf den Vorgang zu sprechen gekommen. Abgesehen davon hätte das BKA auch ein formales Übernahmeersuchen wegen der eigenen Arbeitsbelastung wahrscheinlich abgelehnt, meinte der Zeuge.

Marginalspalte