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09.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1206/2020

Regierung gibt Auskunft zu Einzelplan 07

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Details des Einzelplans 07 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2021 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23847) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23260). Die Abgeordneten hatten unter anderem nach Ausgaben für den Verbraucherschutz gefragt, zur Förderung von Innovationen sowie nach Projekten, die von der Bundesregierung bezuschusst werden.

Weitere Fragen betrafen die für das digitalisierte Arbeiten geeignete Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften im Rahmen des „Pakts für den Rechtsstaat“. Da dies nicht Gegenstand des Pakts sei, könne die Bundesregierung keine Aussage zu etwaigen Veränderungen treffen, heißt es dazu. Die Digitalisierung in der Justiz habe für die Bundesregierung eine hohe Priorität und werde auch vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch das BMJV im Hinblick auf die Bundesgerichte sowie den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorangetrieben. Zu einer Frage nach etwaigen Bedarf, den Bundeshaushalt 2021 Einzelplan 07 aufzustocken, um weitere Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu finanzieren oder mit den Ländern mitzufinanzieren, schreibt die Bundesregierung, nach aktuellem Stand sei der laufende Betrieb für die Kapitel 0713 bis 0717 bis Ende 2021 gesichert. Eine Mitfinanzierung der Ausgaben der Länder aus dem Einzelplan 07 sei aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Zu Fragen nach Handlungsbedarf für den Bund aufgrund der Kritik der Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourová schreibt die Bundesregierung, die deutsche Justiz arbeite - insgesamt betrachtet - zügig und qualitativ auf sehr hohem Niveau. Das gelte insbesondere auch im europäischen und internationalen Vergleich. In Einzelfällen könne es zu überlangen Gerichtsverfahren kommen.

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