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09.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1206/2020

Gesetz gegen Rechtsextremismus soll zeitnah angepasst werden

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, zeitnah einen Entwurf für ein weiteres Gesetz zu erarbeiten, mit dem kurzfristig einzelne betroffene Inhalte des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung vom 27. Mai 2020 angepasst werden sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23500). Die Fraktion hatte kritisiert, dass das Gesetz ein Jahr nach dem Anschlag von Halle noch nicht in Kraft ist, und wollte unter anderem wissen, was die Bundesregierung tut, um wirksam zu verhindern, dass es weiterhin nicht in Kraft treten kann.

Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Bundestag das Gesetz am 18. Juni 2020 mit großer Mehrheit beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat sowie nach der Zuleitung des Gesetzes an den Bundespräsidenten sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 17. Juli 2020 veröffentlicht worden. Das Bundespräsidialamt habe die Bundesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 darüber informiert, dass der Bundespräsident das Ausfertigungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetze, um die Verabschiedung des Änderungsgesetzes abzuwarten.

Weiter heißt es in der Antwort, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffe das Gesetz nicht unmittelbar. Gleichwohl ergebe sich aus der vom Gericht vorgenommenen Verfassungsauslegung, dass auch einige wenige Normen des Gesetzes zu überarbeiten sind, darunter die Erweiterung der Bestandsdatenauskunftsregelung auf Telemediendienstanbieter. Der Bundesregierung sei von der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Regelungen ausgegangen. Hierbei habe sie die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften aufmerksam verfolgt. Im Übrigen sei die Prüfung der Bundesregierung noch nicht beendet, heißt es abschließend.

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