Errichtung von vertikalen Windkraftanlagen
Berlin: (hib/FNO) Vertikale Windenergieanlagen können durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/23668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23336(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). An der Ausschreibung für Windkraftanlagen können alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigten Typen teilnehmen. Da bei vertikalen Anlagen die Kosten pro Kilowattstunde höher als bei konventionellen Anlagen liegen, gebe es allerdings entsprechende Nachteile. Gefördert werden die Anlagen, die den niedrigsten Gebotspreis in Cent pro Kilowattstunde bieten. Die Förderung von Pilotwindenergieanlagen erstrecke sich ebenfalls auch auf vertikale Windanlagen.
Zur Verbreitung und möglichen Umweltauswirkungen von vertikalen Windenergieanlagen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.