„Goldener Plan“: Länder entscheiden über Förderungen
Berlin: (hib/HAU) Die Auswahl der zu fördernden Sportstätten auf Basis des von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Investitionspakts Sportstätten (Goldener Plan) obliegt den Ländern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23393). In der Verwaltungsvereinbarung (VV) „Investitionspakt Sportstätten“ vom 13. Oktober 2020 hätten sich Bund und Länder auf das Verfahren zur Umsetzung „in Anlehnung an die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ verständigt. Antragsberechtigt sind der Antwort zufolge die Kommunen, die ihre Anträge jeweils bei den gemäß VV zuständigen Landesministerien stellen. Sobald die Länder dem Bund ihre Landesprogramme vorgelegt haben, werde der Bund nach entsprechender Prüfung die Bewirtschaftungsübertragung an das jeweilige Land veranlassen. Der Bund erwarte die Vorlage sämtlicher Landesprogramme „Investitionspakt Sportstätten 2020“ bis zum 15. November 2020. „Die Länder entscheiden über die Aufnahme der zu fördernden Sportstätten in ihr Landesprogramm sowie über das Verfahren der Mittelbeantragung und -bewilligung“, heißt es in der Vorlage. Angaben zur Anzahl der zu fördernden Sportstätten seien erst nach abschließender Vorlage und Prüfung der Landesprogramme möglich.