Umweltministerium: Keine anwaltliche Hilfe beansprucht
Berlin: (hib/CHB) In der Antwort (19/23512) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23426) erklärt die Bundesregierung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit habe im August 2019 keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um Korrekturen von Medienberichten zu erwirken. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien.