Rechtsstaatsmechanismus auf EU-Ebene
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich für eine Verknüpfung zwischen EU-Haushaltsmitteln und Rechtsstaatlichkeit ein. Wie sie in der Antwort (19/23744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt, habe sich der Europäische Rat im Juli dieses Jahres erstmals zu einer Verbindung von Rechtsstaatlichkeit und einem Mechanismus zum Schutz des Haushalts im Mehrjährigen Finanzrahmen bekannt und damit die Grundlage für die weiteren Arbeiten an dem Mechanismus verankert. Die Einzelheiten dieses Verfahrens seien derzeit noch Gegenstand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene. Im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft habe die Bundesregierung hierbei im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf ein Ratsmandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament hingearbeitet. Mit der Annahme eines von der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Ratsvorsitz vorgelegten Kompromisstextes im AStV sei dies am 30. September 2020 gelungen.