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10.11.2020 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1218/2020

Transferkurzarbeitergeld als Mittel gegen die Krise

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind im Jahr 2019 durchschnittlich 440 Betriebe mit Transferkurzarbeit ausgewiesen worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23804) auf eine Kleine Anfrage (19/22938) der FDP-Fraktion. In der Antwort heißt es weiter, dass 2019 rund 25.500 (vorgesehene) Teilnehmer der begonnenen Transfermaßnahmen gezählt worden sind und dass durchschnittlich 8.500 Personen in Transferkurzarbeit ausgewiesen worden sind.

Im Falle einer Insolvenz können Beschäftigte in eine Transfergesellschaft überführt werden und Transferkurzarbeitergeld beziehen. Der dafür notwendige Eigenanteil des personalgebenden Betriebes muss aus der Insolvenzmasse bereitgestellt werden. Wenn diese nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, ist eine Überführung der Beschäftigten in eine Transfergesellschaft nicht möglich. Transfergesellschaften werden durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die FDP hatte in ihrer Anfrage betont, dass diese Gesellschaften, bedingt durch die Corona-Krise, eine wichtige Rolle spielen können, um längerfristige Arbeitslosigkeit zu verhindern.

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