Einstufung der „Compact-Magazin GmbH“ durch das BfV
Berlin: (hib/STO) Die Einstufung der „Compact-Magazin GmbH“ zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23406). Danach erfolgte die Einstufung zum „Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall)“ aufgrund verdichteter Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, im Besonderen gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Wie die Bundesregierung auf die Frage nach der Stellung der Compact-Magazin GmbH im rechtsextremistischen Spektrum ausführt, verortet diese sich im sogenannten Widerstandsmilieu und wird auch von anderen Akteuren der „Neuen Rechten“ als Teil dieses Spektrums angesehen. Die „Compact-Magazin GmbH“ sei mit zahlreichen rechtsextremistischen Akteuren vernetzt.