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12.11.2020 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 1230/2020

Bundesrat enttäuscht über Vorlage zu EEG

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24234) vorgelegt hat. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. „Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen - im Hinblick auf das bestehende System - begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanziert der Bundesrat.

Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“ zu begrüßen. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrats lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, heißt es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen erklärt die Bundesregierung, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.

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