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13.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 1232/2020

Stellungnahme zum Entwurf des Kostenrechts­änderungsgesetzes

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) und ihre Gegenäußerung dazu als Unterrichtung veröffentlicht (19/24229). Zum Gesetzentwurf allgemein heißt es in der Stellungnahme unter anderem, die mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung geplante Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie die Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern erforderten höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Daher bedürften auch die Gerichtsgebühren einer Anpassung. Jedoch hätten diese Änderungen nicht unerhebliche strukturelle Kostenfolgen für die Länder. Nach dem Gesetzentwurf ergebe sich eine jährliche Belastung für die Länder von rund 175 Millionen. Euro. „Die Länder fordern den Bund in diesem Zusammenhang zur vollständigen Kostenkompensation aller den Ländern durch den Gesetzentwurf entstehenden Mehrbelastungen auf“, heißt es in der Stellungnahme.

In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates. Es sei „kein Grund erkennbar, weshalb der Bund Mehrkosten der Länder tragen sollte, die durch eine überfällige Anpassung von Kosten und Gebühren entstehen“. Der Bund trage auch sonst nicht die Kosten, die durch Preissteigerungen entstehen.

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