Rechtsstaatlichkeit in Ungarn in der Coronakrise
Berlin: (hib/AHE) Der am 11. März 2020 aufgrund des Coronavirus ausgerufene Ausnahmezustand in Ungarn ist zum 18. Juni 2020 aufgehoben worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/23648) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22716) zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten schreibt, habe das ungarische Parlament zuvor einstimmig das Corona-Notstandgesetz außer Kraft gesetzt und die Regierung aufgefordert, den Ausnahmezustand zu beenden. An seine Stelle sei der neu eingeführte sogenannte „Gesundheitsnotstand“ getreten, der aktuell bis zum 18. Dezember 2020 in Kraft sei. „Die Regierung konnte ihn ausrufen, ohne dass es dazu eines Parlamentsbeschlusses bedurfte. So lange der 'Gesundheitsnotstand' gilt, kann die Regierung die zur Bekämpfung der Gesundheitskrise erforderlichen Maßnahmen per Dekret anordnen.“ Die Bundesregierung unterstütze die weitere Überwachung von Notfallmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU durch die Kommission um sicherzustellen, dass die Grundwerte der Union gewahrt werden.